ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der inpraxi Unternehmensberatung GmbH & Co. KG

 § 1    Geltungsbereich

1. 1     Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers eine Leistung für den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen.

1.2     Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.

1.3     Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmen-vereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Auftraggeber, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen werden wir den Auftraggeber in diesem Falle spätestens bei Abschluss des jeweiligen Vertrages informieren.

§ 2    Grundlagen der Auftragsbeziehung

2.1     Wir erbringen unsere Leistungen für den Auftraggeber als unabhängiger Vertragspartner und nicht als dessen Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter oder Mitunternehmer. Weder der Auftraggeber noch wir sind berechtigt, ermächtigt oder befugt, die jeweils andere Vertragspartei zu verpflichten.

2.2     Wir sind berechtigt, Teile der Leistungen an sonstige Dienstleister als Unterauftragnehmer zu vergeben, die direkt mit dem Auftraggeber in Kontakt treten können.

§ 3    Verantwortlichkeit des Auftraggebers

3.1     Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Geschäftsführungsentscheidungen im Zusammenhang mit unseren Leistungen, die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Leistungen und die Entscheidung darüber, inwieweit die Leistungen für seine Zwecke geeignet sind.

3.2     Der Auftraggeber wird uns sämtliche für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Ressourcen und Unterstützung (einschließlich des Zugangs zu Unterlagen, Systemen, Räumlichkeiten und Personen) unverzüglich zur Verfügung stellen.

3.3     Sämtliche Informationen, die der Auftraggeber uns zur Verfügung stellt („Auftraggeberinformationen“) müssen richtig und vollständig sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass uns zur Verfügung gestellte Auftraggeberinformationen weder Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzen.

3.4     Wir sind berechtigt, uns auf uns zur Verfügung gestellte Informationen zu verlassen und sind, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, nicht dafür verantwortlich, diese zu bewerten oder deren Richtigkeit zu überprüfen.

§ 4    Arbeitsergebnisse

4.1     Mit Ausnahme der Auftraggeberinformationen sind sämtliche Informationen, Beratungsleistungen, Empfehlungen oder sonstige Inhalte von Berichten, Präsentationen oder sonstigen Mitteilungen, die wir dem Auftraggeber in Erfüllung der Zusammenarbeit zur Verfügung stellen (die „Arbeitsergebnisse“), ausschließlich im Einklang mit dem Zweck der Leistungen zur internen Verwendung beim Auftraggeber bestimmt.

4.2     Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Arbeitsergebnisse (ebenso wie einen Teil oder eine Zusammenfassung eines solchen) gegenüber Dritten (einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen) offenzulegen oder sich auf uns im Zusammenhang mit den Leistungen zu beziehen; dies gilt nicht (a) gegenüber Rechtsanwälten, wenn diese, vorbehaltlich dieses Offenlegungsverbots, die Arbeitsergebnisse ausschließlich dazu prüfen, den Auftraggeber im Zusammenhang mit den Leistungen zu beraten, (b) soweit der Auftraggeber aufgrund eines Gesetzes zur Offenlegung (worüber er uns -soweit zulässig – unverzüglich in Kenntnis setzt) verpflichtet ist, oder (c) gegenüber anderen Personen oder Unternehmen (einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen) wenn wir zuvor schriftlich unsere Zustimmung erteilt haben und diese die Arbeitsergebnisse lediglich im Rahmen der erteilten Zustimmung verwenden. Soweit der Auftraggeber dazu berechtigt ist, Arbeitsergebnisse (oder Teile davon) offen zu legen, ist es ihm dennoch nicht gestattet, Änderungen, Bearbeitungen oder Modifizierungen der Arbeitsergebnisse vorzunehmen.

4.3     Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, Zusammenfassungen, Berechnungen oder Tabellen, die in einem Arbeitsergebnis enthalten sind und auf Auftraggeberinformationen basieren, in Dokumenten, die er zu verwenden beabsichtigt, aufzunehmen, nicht jedoch unsere Empfehlungen, Schlussfolgerungen oder Feststellungen. Er übernimmt die alleinige Verantwortung für den Inhalt solcher Dokumente, und ist nicht dazu berechtigt, gegenüber Dritten – direkt oder indirekt – auf uns im Zusammenhang mit diesen zu verweisen.

4.4     Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, sich auf die Entwurfsfassung eines Arbeitsergebnisses (die unverbindlich ist) zu verlassen, sondern lediglich auf dessen finale schriftliche Fassung. Entwurfsfassungen eines Arbeitsergebnisses dienen lediglich unseren internen Zwecken und/oder der Abstimmung mit dem Auftraggeber und stellen demzufolge nur eine Vorstufe des Arbeitsergebnisses dar und sind weder final noch verbindlich und erfordern eine weitere Durchsicht. Wir sind nicht dazu verpflichtet, ein finales Arbeitsergebnis im Hinblick auf Umstände, die ihr seit dem im Arbeitsergebnis benannten Zeitpunkt des Abschlusses ihrer Tätigkeit oder – in Ermangelung eines solchen Zeitpunkts – der Auslieferung des Arbeits-ergebnisses zur Kenntnis gelangt sind oder eintreten, zu aktualisieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.

§ 5    Nutzungsrechte

Ungeachtet der Auslieferung des Arbeitsergebnisses verbleibt das geistige Eigentum am Know-How (einschließlich der im Rahmen der Erbringung der Leistungen entwickelten Verbesserungen oder der erworbenen Kenntnisse) und an sämtlichen im Rahmen der Leistungen zusammengestellten Arbeitspapieren (mit Ausnahme der in diesen wiedergegebenen Mandanteninformationen) weiterhin bei uns.

§ 6    Haftungsbeschränkungen

6.1     Wir haften bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht vertragswesentliche Verpflichtungen betroffen sind, für deren Verletzung wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, haften. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die den Vertrag prägen und auf dessen Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Wir haften in keinem Fall für einen etwaigen entgangenen Gewinn.

6.2     Wir übernehmen dem Auftraggeber gegenüber keine über das im Beratungsgeschäft übliche Maß hinausgehenden Aufklärungs-, Nachprüfungs- und Mitteilungspflichten.

6.3     Wir schulden nicht den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs unserer Leistungen.

6.4     Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung aus anderen Gesetzen und aus unerlaubter Handlung.

§ 7    Haftungsfreistellung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen und Anwälte) sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten) freizustellen, die aus der Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Dritte oder weil ein Dritter auf das Arbeitsergebnis vertraut, resultieren und die Weitergabe direkt oder indirekt durch ihn oder auf seine Veranlassung erfolgt ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, sofern wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.

§ 8    Haftungsbeschränkung bei Reise – und Veranstaltungsleistungen

8.1     Der Auftraggeber, der als Teilnehmer an einer unserer Veranstaltungen (Workshops, Erfa-Tagungen, Studienreisen und sonstige Seminare und Veranstaltungen) teilnimmt, macht dies auf eigene Gefahr. An einer Veranstaltung kann nur teilnehmen, wer die persönlichen Voraussetzungen (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Führerschein, Gesundheitszeugnis) erfüllt, um die mit der Veranstaltung verbundenen Aktivitäten (auch sportlich / motorisiert) auszuführen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Für die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

8.2     Der Auftraggeber trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden.

8.3     Für etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber uns gilt im Übrigen Folgendes:

8.3.1   Wir haften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit sowie aus der Übernahme von Garantien grundsätzlich unbeschränkt.

8.3.2   Für fahrlässig verursachte Schäden haften wir im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflicht“). Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.4     Soweit wir im Rahmen der Veranstaltung als Reiseveranstalter Reiseleistungen gegen die Bezahlung eines Reisepreises anbieten sollten, gelten hingegen folgende Bestimmungen:

8.4.1   Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Auftraggeber entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8.4.2   Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, etc.), wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch

  • für Leistungen, welche die Beförderung des Auftraggebers vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten;
  • wenn und soweit für einen Schaden des Auftraggebers die Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist. Unsere etwaige Haftung wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

8.5     Unsere Haftung nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.

8.6     Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8.7     Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Veranstaltungen nach Erwerb des Rechts an der Teilnahme erfolgen im Übrigen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung der Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, den Auftraggeber nach Kenntniserlangung über erhebliche Änderungen der entsprechenden Veranstaltung zeitnah zu informieren. Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten einer Veranstaltung ist der Auftraggeber berechtigt, kostenfrei von der Veranstaltung zurückzutreten.

8.8     Bei Veranstaltungen, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte Konzepte, Filialen und Verkaufskonzepte oder bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Veranstaltung nicht zur Verfügung stehen, behalten wir uns das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder – sollte dies nicht möglich sein – den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Das Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung bleibt im Falle einer (kurzfristigen) Verschiebung erhalten. Weitergehende Ansprüche gegen uns, z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtungen, etc.), sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage der Veranstaltung ausgeschlossen.

8.9     Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten und Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9    Stornierungsbedingungen

Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

9.1     Eine Anmeldung kann grundsätzlich bis zu 14 Werktage vor dem Veranstaltungstag kostenlos storniert werden. Wird die Anmeldung später (bis zu 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag) storniert, berechnen wir 50 % der Veranstaltungsgebühren. Für den Fall des Nichterscheinens ohne vorherige Stornierung oder einer Stornierung am Veranstaltungstag berechnen wir 75 % der Veranstaltungsgebühren zzgl. etwaig anfallender Kosten für die Unterbringung und Reisekosten, soweit diese tatsächlich entstehen. Es steht dem Auftraggeber frei, den Nachweis zu führen, dass uns ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.

9.2    Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, andere Personen, die ebenfalls die Voraussetzungen gemäß § 8.1 erfüllen, ersatzweise für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen zu benennen, sofern angemeldete Teilnehmer verhindert sind. Wir bitten darum, uns in diesem Fall entsprechend rechtzeitig, und zwar bis spätestens 3 Tage vor dem Veranstaltungstag zu benachrichtigen.

9.3   Wir sind berechtigt, unsere Veranstaltungen aus den folgenden Gründen abzusagen:

  • die in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl wurde nicht erreicht,
  • der Moderator kann die Veranstaltung aufgrund einer Erkrankung nicht durchführen,
  • die Veranstaltung kann infolge anderer, bei Vertragsschluss nicht erkennbarer, sachlicher Gründe, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt, nicht stattfinden

In diesen Fällen werden wir die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich über die Stornierung der Veranstaltung informieren und bereits geleistete Veranstaltungsgebühren an den Auftraggeber zurückerstatten. Im Falle der Stornierung durch uns aufgrund von höherer Gewalt behalten wir uns vor, die entstandenen externen Stornokosten (z.B. Hotelkosten) auf die bereits angemeldeten Teilnehmer umzulegen. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die Haftungsbeschränkungen des § 8. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Für die Absage von Beratungsterminen gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

9.4     Die Absage eines Beratungstermins kann grundsätzlich bis zu 14 Werktage vor dem Beratungstag kostenlos storniert werden. Wird der Beratungstag später (bis zu 24 Stunden vor dem Termin) storniert, berechnen wir 50 % der geplanten Tagewerkskosten zzgl. etwaig anfallender Kosten für die Unterbringung und Reisekosten, soweit diese tatsächlich entstehen. Bei einer Stornierung am Beratungstag selbst berechnen wir 75 % der geplanten Tagewerkskosten zzgl. etwaig anfallender Kosten für die Unterbringung und Reisekosten, soweit diese tatsächlich entstehen. Es steht dem Auftraggeber frei, den Nachweis zu führen, dass uns ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.

§ 10    Vertraulichkeit

10.1     Soweit zwischen uns und dem Auftraggeber nichts anderweitiges geregelt ist, ist keine der Vertragsparteien dazu berechtigt, Inhalte der Zusammenarbeit oder sonstige Informationen, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden und nach vernünftigen Erwägungen vertraulich sind und/oder als schützenswert zu behandeln sind, gegenüber Dritten offen zu legen.

Den Vertragsparteien ist eine Offenlegung solcher Informationen jedoch gestattet, soweit sie

(a) zum Zeitpunkt der Offenbarung

(aa)  allgemein bekannt sind;

(bb)  veröffentlicht sind;

(cc)  zum allgemeinen Fachwissen gehören;

(dd)  allgemeiner Stand der Technik sind;

(ee) der konkreten, sie empfangenen Vertragspartei individuell bekannt sind. Die Vertragsparteien werden einander über solche vorherige individuelle Kenntnis schriftlich informieren;

(b) nach dem Zeitpunkt der Offenbarung

(aa) allgemein bekannt werden ohne ein die Vertraulichkeitsvereinbarung verletzendes Zutun der Vertragspartei;

(bb) der konkreten Vertragspartei von Dritten individuell bekannt gemacht werden, ohne dass diese Dritten eine Vertraulichkeitsverpflichtung der vertraulichen Informationen verletzen;

(cc) von der empfangenen Vertragspartei selbständig und unabhängig von den vertraulichen Informationen erkannt oder entwickelt werden;

(dd) von der offenbarenden Vertragspartei schriftlich der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden;

(ee) zwingenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend offenbart werden müssen.

10.2     Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist dann zulässig, wenn dies zur Vertragsabwicklung zwingend erforderlich ist.

10.3     Wir dürfen auftragsbezogene Informationen per E-Mail versenden, wenn der Auftraggeber eine konkrete E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners benannt und keine ausdrückliche anderweitige Weisung erteilt hat. Der Auftraggeber stellt die Vertraulichkeit dadurch sicher, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das E-Mail-Postfach haben und E-Mail-Eingänge regelmäßig überprüft werden. Bei unverschlüsselten E-Mails ist nur eine eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet. Wenn der Auftraggeber den Einsatz von Signatur- und Verschlüsselungsverfahren wünscht, teilt er uns dies mit.

10.4     Wir sind berechtigt, für Zwecke im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen, zur Einhaltung berufsrechtlicher Vorschriften, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, zum Zwecke des Qualitäts- und Risikomanagements, der Rechnungslegung und/oder im Zusammenhang mit der Erbringung anderer administrativer und IT-Unterstützungsleistungen (zusammen „Verarbeitungszwecke“) Auftraggeberinformationen an Dritte, die in unserem Auftrag handeln, weiterzugeben, die solche Daten in den verschiedenen Jurisdiktionen, in denen sie tätig sind, erheben, verwenden, übertragen, speichern oder anderweitig verarbeiten können (zusammen „verarbeiten“).

§ 11   Datenschutz

11.1    Für die unter § 10 Ziff. 4 genannten Verarbeitungszwecke sind wir und Dritte, die in unserem Auftrag handeln, dazu berechtigt, Auftraggeberinformationen, die bestimmten Personen zugeordnet werden können („personenbezogene Daten“), zu verarbeiten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit berufsrechtlichen Vorschriften und geltendem Recht unter Beachtung des BDSG. Wir verpflichten sämtliche Auftragnehmer, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten.

11.2    Der Auftraggeber garantiert uns, dass er befugt ist, uns personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen zur Verfügung zu stellen und dass die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht verarbeitet wurden.

§ 12   Vergütung

Unsere Vergütungen, Reisekosten jeglicher Art und Spesenabrechnungen verstehen sich exklusive Steuern oder ähnlichen Aufwendungen oder Zöllen, Gebühren oder Abgaben, die im Zusammenhang mit den Leistungen anfallen; diese sind vom Auftraggeber zu tragen (mit Ausnahme der allgemeinen Besteuerung des Einkommens). Wir können angemessene Vorschüsse auf unsere Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung unserer Arbeitsergebnisse von der vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen. Soweit in einer Auftragsvereinbarung oder Leistungs-beschreibung nicht anderweitig geregelt, ist die Vergütung sofort nach Zugang der Rechnung fällig.

§ 13   Laufzeit und Beendigung

13.1    Die Auftragsbeziehung endet mit dem Abschluss der Leistungen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Auftragsbeziehung bzw. eine bestimmte Leistung vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Darüber hinaus sind wir zur fristlosen Kündigung der Auftragsbeziehung bzw. einer bestimmten Leistung berechtigt, wenn wir aus vernünftigen Erwägungen zu dem Schluss kommen, die Leistungen nicht mehr in Übereinstimmung mit geltendem Recht oder deren Berufspflichten erbringen zu können. Die §§ 626 und 627 BGB bleiben unberührt. Abweichendes kann gesondert schriftlich vereinbart werden.

13.2    Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits begonnene oder abgeschlossene Leistungen zu vergüten, sowie entstandene Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen, die uns bis zum Tag der Beendigung der Auftragsbeziehung entstanden sind.

§ 14   Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

14.1    Auf die Auftragsbeziehung und sämtliche außervertraglichen Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus der Auftragsbeziehung oder den Leistungen ergeben, findet deutsches Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts (IPR) Anwendung.

14.2    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle in Verbindung mit der Auftragsbeziehung oder den Leistungen entstehende Rechtsstreitigkeiten ist 49076 Osnabrück, Deutschland, oder nach unserer Wahl die Gerichte an dem Ort, an dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.

14.3    Der Auftraggeber stimmt hiermit zu, dass wir für andere Auftraggeber – einschließlich der Wettbewerber des Auftraggebers- tätig werden dürfen.

14.4    Eine Abtretung der Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus der Auftragsbeziehung ist nicht zulässig.